Vereinbarungen in verschiedenen Bereichen des Wirtschafts- und Familienrechtes bedürfen der öffentlichen notariellen Beurkundung. Das betrifft vor allem Ehe- und Erbverträge, öffentliche Testamente, Firmengründungen und Statutenänderungen, Bürgschaften und Verträge im Bereich des Grundbuchwesens, namentlich Immobilienkaufverträge und die Errichtung oder Änderung von Hypotheken.
Indem das Notariat ein fester Bestandteil unseres Angebotes ist, können wir in all diesen Bereichen eine kompetente und individuelle Lösung garantieren.