Unsere Bemühungen verrechnen wir in erster Linie nach der mit der Klientschaft getroffenen Vereinbarung. Diese richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand. In bestimmten Fällen werden auch spezielle Honorarvereinbarungen getroffen, welche den spezifischen Interessen der Klientschaft Rechnung tragen. Im Einklang mit den vom Verband vorgegebenen Standesregeln verlangen wir angemessene Kostenvorschüsse.

Unsere Ansätze liegen in der Regel zwischen Fr. 300.– und Fr. 400.‐ pro Stunde. Abweichungen nach oben und nach unten sind, je nach Fall, möglich.

Bei finanziell knappen Mitteln der Klienten oder Klientinnen prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege gegeben sind. Trifft dies zu, so übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten je nach Verhältnissen ganz oder teilweise, unter Vorbehalt der späteren Rückforderung.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und wir darauf hingewiesen werden, übernehmen wir es, bei diesen eine Kostengutsprache zu erwirken.

Unser modernes Leistungserfassungsprogramm erlaubt es uns, jederzeit umfassend und detailliert Zwischenabrechnungen zu erstellen sowie über den Stand unserer Aufwendungen transparent Auskunft zu erteilen.

Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Erwartungen haben, sprechen Sie dies im Erstgespräch an.

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