Winterreifenpflicht in der Schweiz bzw. dem angrenzenden Alpenraum?

Moritz Gall, Advokat, Basel

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht, das Auto im Winter mit Winterpneus auszurüsten. Der Fahrzeugführer ist jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Dies ergibt sich aus der in Art. 26 Strassenverkehrsgesetz (SVG) formulierten Grundregel, gemäss welcher jedermann dazu verpflichtet ist, sich im Verkehr so zu verhalten, „dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet“.

Ist eine ungenügende Bereifung des Fahrzeuges (Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen oder Winterreifen mit ungenügendem Profil) somit zumindest mitursächlich für einen Unfall oder eine Behinderung des Verkehrs, kann der fehlbare Lenker mit einer Freiheitsstrafe bis zu max. 3 Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden (Art. 90 Abs. 2 SVG).

Unabhängig hiervon droht dem Lenker ein Entzug des Führerausweises sowie gegebenenfalls eine Regressforderung seiner Haftpflichtversicherung, welche für einen allfälligen Drittschaden aufkommen muss.

Zusammenfassend ist es somit ratsam, das Fahrzeug über die Wintermonate (d.h. bei einer Strassentemparatur von 7° Celsius oder weniger) mit Winterreifen auszurüsten. Als solche gelten alle Reifen, welche mit einem sogenannten Schneeflockensymbol (sog. Three-Peak-Mountain-Snowflake) versehen sind. Bis 30. September 2024 sind sodann alle mit einem M&S-Symbol versehenen Reifen als Winterreifen zugelassen, sofern sie vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden. Massgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum (DOT-Nummer).

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mind. 1.6mm. Empfohlen wird eine solche von mind. 4mm.

Abschliessend die wichtigsten Vorschriften aus dem benachbarten Alpenraum:

Deutschland: situative Winterreifenpflicht

Gemäss Gesetz muss ein Motorfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Winterreifen gefahren werden. Wer also Fahrten bei Winterverhältnissen vermeiden kann, muss keine Winterreifen montieren.

Österreich: Winterreifenpflicht abhängig vom Strassenzustand

Bei Schnee auf der Strasse, Schneematsch und Eis müssen auf allen Rädern Winterpneus montiert sein. Alternativ kann auch in der Kombination Sommerreifen plus Schneeketten gefahren werden. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn die Strasse durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Bei Winterreifen liegt die gesetzliche Mindestprofiltiefe bei 4mm.

Frankreich: Winterreifenpflicht durch Verkehrsschilder

In Frankreich gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Je nach Witterungs- und Strassenverhältnissen kann die Nutzung allerdings vorgeschrieben werden. Dies wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.

Italien: jede Provinz regelt ihre eigene Winterreifenpflicht

In Italien sind vom 15. November bis 15. April landesweit Winterreifen obligatorisch, oder wer noch mit Sommerreifen fährt, muss obligatorisch im Fahrzeug Schneeketten mitführen.
Allerdings regelt jede Provinz diese Verordnung selbstständig und die Winterreifenpflicht wird durch eine entsprechende Beschilderung bekannt gegeben. Somit kann für einzelne Strecken bei entsprechenden Witterungsverhältnissen die Benutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. So sind beispielsweise in Berggebieten wie dem Aostatal vom 15. Oktober bis 15. April Winterreifen obligatorisch.

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