Unterhaltsberechnung bei Getrenntleben und Scheidung
Damit nach einem ersten Instruktionsgespräch der beauftragte Anwalt eine Unterhaltsberechnung vornehmen kann, benötigt er stets jene Unterlagen, aus welchen die genauen Bedarfszahlen und das Einkommen hervorgehen. Es handelt sich dabei um folgende Dokumente bzw. Kopien davon (beider Parteien):
Allgemeines
- Letzte Steuererklärung, inkl. Wertschriftenverzeichnis
- Letzte Steuerveranlagung bzw. letzte Steuerrechnungen (Gemeinde, Kanton, Bund)
- Familienbüchlein (Kopie genügt)
- bei knappen finanziellen Verhältnissen ein Kostenerlasszeugnis (in BS bei der Einwohnerkontrolle und in BL bei der Gemeindeverwaltung zu beziehen)
- bereits ergangene Urteile oder abgeschlossenen Vereinbarungen und geführte Korrespondenz
Einkommen
- Lohnausweis des letzten Jahres
- Aktuelle Lohnabrechnung
- bei selbständig-Erwerbenden Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten drei Jahre
Ausgaben/Bedarfszahlen
- Mietvertrag bzw. Hypothekarzinsabrechnung und Aufstellung der Nebenkosten
- Krankenkassenpolicen bzw. Prämienübersicht der Parteien und Kinder
- Privathaftpflicht- und Hausratsversicherungsprämienabrechnung
Je nach den konkreten Umständen sind noch zusätzliche Unterlagen erforderlich.