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NEWS BEI LIATOWITSCH & PARTNER

 
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Basel_Erlen

Der Sommer ist da ... und mit ihm die lange ersehnten Lockerungen!

Der Sommer hat uns - endlich - einige der lange ersehnten Lockerungen gebracht. Grund zur Freude und zum Feiern, aber auch Grund zurückzuschauen auf unerwartet schwierige Zeiten in einer Pandemie. Lange Monate der Einschränkungen haben viele von uns auch nachdenken lassen über Leben und Lebensende. Zu diesen Überlegungen gehört auch eine sorgfältige Nachlassplanung. Unser heutiger Newsletter befasst sich deshalb mit der am 1.1.2023 in Kraft tretenden Revision des schweizerischen Erbrechts. Sie ist Anlass, bisherige Dispositionen zu überdenken und neu zu formulieren und zu gestalten, wo bisher noch nichts geregelt war. Zeit also, Ihren Anwalt, Ihre Notarin zu kontaktieren und sich weitere Informationen und Rat einzuholen.
Viel zu reden und zu schreiben gaben jüngste Entscheide des schweizerischen Bundesgerichtes zur Frage des Unterhaltsrechts. Je nach Blick auf diese Neuerungen ergeben sich einschneidende Fragen bis hin zu jener, ob Eheschliessungen noch 'sinnvoll' sind. 
Was unsere Kanzlei angeht, so sind wir stolz darauf, dass wir von der Zeitschrift BILANZ einmal mehr als Top-Anwaltskanzlei im Bereich Familienrecht ausgewählt wurden. 
Unsere Partnerin Dr. Claudia M. Mordasini ist nun auch vom Schweizerischen Anwaltsverband zertifizierte Mediatorin.

 
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KURZ UND BÜNDIG

 
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Prof. Dr. Roland Fankhauser

Weniger Pflichtteilsansprüche – mehr erblasserische Freiheiten

Von Prof. Dr. Roland Fankhauser, Advokat, LL.M.

Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, die am 18. Dezember 2020 verabschiedete Teilrevision des Erbrechts auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Wer sich mit Nachlassplanung auseinandersetzt, ist deshalb gut beraten, diese erbrechtlichen Neuerungen im Blick zu behalten und seine bisherige und zukünftige Planung allenfalls den neuen Gegebenheiten anzupassen.. ...

 
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Claudia Stehli

Die erbrechtliche Behandlung der Säule 3a nach der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023

Von Claudia Stehli, Advokatin und Notarin

Im Dezember 2017 habe ich in einem kurzen Aufsatz die erbrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Guthaben aus der gebundenen Vorsorge 3a dargelegt. Bereits im damaligen Zeitpunkt wurde die Revision des Erbrechts diskutiert. Heute nun steht fest, dass per 1. Januar 2023 das revidierte Erbrecht in Kraft treten wird. Im Zuge dieser Erbrechtsrevision werden nicht nur einige einschneidende materielle Anpassungen des Erbrechts erfolgen, wie beispielsweise des Pflichtteilsrechts, sondern werden auch einige Unklarheiten, welche sich im Verlaufe der Jahre in Lehre und Rechtsprechung ergeben hatten, mit klaren Regelungen definitiv geklärt. ...

 
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Claudia_M_Mordasini_250_final-bw_x

Auslaufmodell Ehe?

Von Dr. Claudia M. Mordasini, Advokatin, Fachanwältin Familienrecht, Mediatorin SAV

Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 hat das Bundesgericht wichtige Bereiche des (nach-)ehelichen Unterhaltsrechts weiterentwickelt, was in der Presse hohe Wellen schlug. Man las Schlagzeilen wie «Die Ehe ist für Frauen keine Lebensversicherung mehr», «Männer müssen nach der Scheidung weniger Unterhalt bezahlen», «Plane Sie die Scheidung vor der Ehe», oder «Das Bundesgericht erfindet die Ehe neu». ...

 
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JÜNGERE PUBLIKATIONEN

Buecher3

Unsere PartnerInnen publizieren in massgeblichen Werken zu aktuellen Themen

Zum Merkmal unserer Kanzlei gehört, dass unsere Partnerinnen und Partner neben ihrer praktischen Tätigkeit auch in führenden Fachzeitschriften und Kommentaren publizieren ...

 
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