Konfliktlösung mittels Mediation?

Dr. Claudia M. Mordasini, Advokatin, Mediatorin,  Fachanwältin SAV Familienrecht, Basel

Mediation ist ein freiwilliges, aussergerichtliches sowie vertrauliches Verfahren zur eigenverantwortlichen Regelung von Konflikten oder offener Streitfragen mit dem Ziel, dass die Parteien mit Unterstützung einer neutralen Drittperson (MediatorIn) ergebnisoffen selbstbestimmte Lösungen entwickeln, welche die Bedürfnisse aller Konfliktparteien berücksichtigen.

Die Verantwortung für die Lösungsfindung liegt bei den Parteien selbst. Es geht nicht um Schuld und Unschuld, sondern um die Interessen und wirklichen Beweggründe der beteiligten Personen, welche im Rahmen des Mediationsverfahrens erarbeitet werden.

Die Mediationsperson ist unparteiisch und verantwortlich für den fairen Ablauf des Verfahrens sowie dafür, dass die Parteien – allenfalls durch jeweils beigezogene Fachpersonen – Kenntnis über sämtliche notwendigen Informationen erlangen. Der Mediator/die Mediatorin ist speziell dafür geschult, durch strukturierte Verfahren zu führen, Konflikte zu managen sowie mit Hilfe spezieller Frage- und Verhandlungstechniken die Klärung der wesentlichen Streitfragen zu ermöglichen und Blockaden zu lösen. Dabei kommt der Mediationsperson weder Entscheidungskompetenz noch Beratungsfunktion zu.

Ziel der Mediation ist eine verbindliche sowie dauerhafte Beendigung des Konflikts und allenfalls der Beginn einer neuen Zusammenarbeit. Die gefundene Lösung soll von den Konfliktparteien getragen werden und ihnen insgesamt betrachtet den grösstmöglichen Nutzen bringen. Zum Schluss der Mediation wird die Vereinbarung schriftlich festgehalten und falls gewünscht oder nötig durch das Gericht genehmigt. Im Nachhinein kann die Vereinbarung im Setting der Mediation nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren unterstellen sich die Parteien nicht einem von Dritten auferlegten Urteil. Die Parteien können ihre Themen frei wählen und massgeschneiderte Lösungen vereinbaren, was über den gerichtlichen Weg nicht machbar wäre. Auch scheinbare Nebensächlichkeiten können gemeinsam erörtert und besprochen werden. In der Mediation geht es nicht darum, dass sich die eine Partei mit ihrer Position durchsetzt und sich die andere Partei anpassen muss, sondern es soll durch Kooperation und unter Berücksichtigung aller Interessen ein Konsens gefunden werden, der für alle Parteien gewinnbringend und dadurch nachhaltig ist.

Anders als bei Vergleichsverhandlungen, die meist durch die jeweiligen anwaltlichen Vertretungen geführt werden, sollen nicht die bestehenden Positionen, sondern die den Positionen zugrundeliegenden Bedürfnisse für das Finden einer Lösung wegweisend sein. Die Parteien haben das Wort. Dadurch wird nicht ein Kompromiss geschlossen, wo alle Parteien auf der Ebene ihrer Positionen bezogen auf ihr gewünschtes Ergebnis ein wenig nachgeben, sondern es soll der «Verhandlungskuchen» durch kreative Lösungsfindung vergrössert und darin ein Konsens gefunden werden.

Die Durchführung einer Mediation bedeutet nicht den Verzicht auf das rechtliche Verfahren. Ein laufendes Verfahren kann – um Ruhe und Zeit zu gewinnen sowie Kosten zu sparen – auch sistiert werden, wenn dies durch die Parteien gewünscht wird. Scheitert eine Mediation, steht der Rechtsweg weiterhin offen.

Ebenso bedeutet die Mediation nicht den Ausschluss der allenfalls bereits beigezogenen anwaltlichen Vertretungen. Die Konsultierung eines Anwalts steht offen und wird durch den Mediator/die Mediatorin vor Unterzeichnung der gefundenen Vereinbarung meistens empfohlen. Ausserdem steht es den Parteien offen, ihre anwaltliche Vertretung in den Mediationsprozess direkt einzubeziehen.

Zusammenfassend bietet die Mediation den Parteien:

  • Klarheit, was sie wirklich wollen und warum;
  • Information der Beweggründe der anderen Parteien;
  • ein kontrollierbares, effizientes und meist kostengünstigeres Verfahren;
  • auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und falls gewünscht vertrauliche Lösungen;
  • die Wahrscheinlichkeit, dass die selbst erarbeitete Lösung dauerhaft akzeptiert wird;
  • die Möglichkeit, dass der Konflikt zu einem wirklichen Abschluss gebracht werden kann.

Mediation eignet sich besonders bei Konflikten innerhalb der Familie oder Erbengemeinschaften, am Arbeitsplatz, mit Nachbarn oder in der Wirtschaft. Ferner kann Mediation bei Vertragsverhandlungen, bei Konfliktcoaching von Führungskräften sowie als präventives Konfliktmanagement, auch bei einzelnen Personen, eingesetzt werden.

Falls Sie Streitfragen oder Konflikte mit Hilfe einer Mediation angehen möchten, steht Ihnen unser Büro mit mehreren ausgebildeten sowie erfahrenen Mediationspersonen gerne zur Verfügung.

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