Fahreignung und Führerausweisentzug

Fahreignung und Führerausweisentzug Moritz Gall, Basel Wer mit einem Motorfahrzeug auf die Strasse will, muss laut Gesetz „fahrfähig“, also körperlich und geistig in der Lage sein, sein Fahrzeug sicher zu lenken. Bestehen ernsthafte Zweifel an der Fahreignung (Alkohol-, Betäubungsmittel-, Arzneimittel-, Gesundheits- oder Charakterproblematik), ordnet die zuständige Administrativbehörde (meist eine Teilbehörde der Kantonspolizei) eine Fahreignungsuntersuchung an. […]

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