Liatowitsch & Partner | Advokatur Notariat Mediation

Honorare

Unsere Honorare sind angemessen und konkurrenzfähig. Die Bemühungen werden in prozessualen Auseinandersetzungen nach der Honorarordnung für die Advokaten des Kantons Basel-Stadt verrechnet. Wo wir ausserprozessual und beratend tätig sind, bemisst sich die Honorierung in erster Linie nach den mit der Klientschaft getroffenen Vereinbarungen, die sich in der Regel nach dem Zeitaufwand richten und grundsätzlich auf der Honorarordnung für die Advokaten des Kantons Basel-Stadt basieren. In bestimmten Fällen werden auch spezielle Honorarvereinbarungen getroffen, welche den spezifischen Interessen der Klientschaft Rechnung tragen. Im Einklang mit den vom Verband vorgegebenen Standesregeln verlangen wir angemessene Kostenvorschüsse.

In Fällen mit bezifferbarem Streitwert oder Interessewert richtet sich das Honorar grundsätzlich nach der Höhe dieses Streitwertes. In den übrigen Fällen orientiert sich das Honorar prinzipiell am Zeitaufwand. Unsere Ansätze liegen in der Regel zwischen Fr. 250.- und Fr. 400.- pro Stunde. Abweichungen nach oben und nach unten sind, je nach Fall, möglich.

In familienrechtlichen Auseinandersetzungen rechnen wir grundsätzlich nach Zeitaufwand ab, wobei erhebliche finanzielle Interessenwerte z.B. bei güter- oder erbrechtlichen Fragestellungen, Berücksichtigung finden. In Scheidungsfällen richtet das Grundhonorar in der Regel am durchschnittlichen Monatseinkommen der besserverdienenden Parte aus, wobei gemäss Tarif je nach Sachlage Reduktionen oder Zuschläge geboten sind.

Bei finanziell knappen Mitteln der Klienten oder Klientinnen prüfen wir selbstverständlich, ob die Voraussetzungen für eine unentgeltliche Prozessführung gegeben sind. Trifft dies zu, so übernimmt der Staat die Anwalts- und Gerichtskosten je nach Verhältnissen ganz oder teilweise.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist und wir darauf hingewiesen werden, übernehmen wir es, bei diesen eine Kostengutsprache zu erwirken.

Unser modernes Leistungserfassungsprogramm erlaubt es uns, jederzeit umfassend und detailliert Zwischenabrechnungen zu erstellen oder über den Stand unserer Aufwendungen transparent Auskunft zu erteilen.

Wenn Sie diesbezüglich Fragen oder Erwartungen haben, sprechen Sie dies im Erstgespräch an.

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